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Schauer, Zertifikate statt Aktien: Das Aliud als Ausweg? RdW 2011, 3.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2011/67Zak 2011, 40 Heft 2 v. 1.2.2011

Nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung des HG Wien in der Rs 48 Cg 107/10k liegt aufgrund des Umstandes, dass es sich bei den gekauften MEL-Wertpapieren entgegen den Prospektangaben und den Vorstellungen des Käufers nicht um Aktien, sondern um Zertifikate handelt, eine Aliudlieferung vor. Der Käufer sei deshalb trotz vorbehaltloser Übernahme noch berechtigt, vom Kaufvertrag gem § 918 ABGB zurückzutreten. In seinem Beitrag, der nach der in einer Fußnote erfolgten Offenlegung auf einem für die beklagte Bank erstatteten Gutachten beruht, lehnt der Autor diese Rechtsansicht ab. Bei lebensnaher Betrachtung sei davon auszugehen, dass der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien auf den Kauf jener Anlageform gerichtet war, die am Markt angeboten wurde. In der Bezeichnung als Aktien liege lediglich eine falsa demonstratio, die keine Bedeutung für den geschuldeten Leistungsgegenstand habe. Folglich handle es sich bei den Zertifikaten um kein Aliud.

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