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Kondiktionsanspruch aus Geschäftsbetrieb verjährt erst nach 30 Jahren

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/820Zak 2011, 435 Heft 22 v. 13.12.2011

ABGB §§ 1431, 1479, 1480, 1486 Z 1

Der Kondiktionsanspruch eines Unternehmers nach § 1431 ABGB auf Rückzahlung einer im Rahmen des Geschäftsbetriebs irrtümlich erbrachten Geldleistung verjährt nach 30 Jahren. Die analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1486 Z 1 ABGB ist nicht gerechtfertigt.

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