Die bisher vorliegenden Kommentare zum AHG von Vrba/Zechner (1983) und Schragel (2003) sind mittlerweile etwas in die Jahre gekommen. Schon aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass nunmehr ein topaktueller neuer Kommentar vorliegt. Positiv hervorzuheben ist auch der damit verbundene "Perspektivenwechsel": Die bisherigen Kommentatoren waren durchwegs Richter; demgegenüber ist Ziehensack bei der Finanzprokuratur tätig.