ZPO § 54 Abs 1a
Gem § 54 Abs 1a ZPO idF BudgetbegleitG 2011 hat das Gericht die Kostennote seiner Kostenentscheidung ungeprüft zugrunde zu legen, wenn der anwaltlich vertretene Gegner keine Einwendungen erhoben hat. Das Wort "ungeprüft" wird ohne Reparaturfrist als verfassungswidrig aufgehoben und ist nicht mehr anzuwenden.