WEG § 40 Abs 4
GBG § 57 Abs 1
Wenn das Eigentum am Mindestanteil und das Wohnungseigentumsrecht im Rang der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG im Grundbuch einverleibt werden, können gem § 40 Abs 4 WEG Zwischeneintragungen in entsprechender Anwendung des § 57 Abs 1 GBG gelöscht werden.