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Löschung von Zwischeneintragungen nach Einverleibung des Wohnungseigentums

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/786Zak 2011, 416 Heft 21 v. 29.11.2011

WEG § 40 Abs 4

GBG § 57 Abs 1

Wenn das Eigentum am Mindestanteil und das Wohnungseigentumsrecht im Rang der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG im Grundbuch einverleibt werden, können gem § 40 Abs 4 WEG Zwischeneintragungen in entsprechender Anwendung des § 57 Abs 1 GBG gelöscht werden.

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