AußStrG §§ 6, 10 Abs 4, § 127
ZPO § 30 Abs 1
Solange der Betroffene nicht offenkundig unfähig ist, den Vollmachtszweck zu erfassen, kann er auch während des Sachwalterschaftsverfahrens selbst wirksam eine Vollmacht für seine Vertretung erteilen.
AußStrG §§ 6, 10 Abs 4, § 127
ZPO § 30 Abs 1
Solange der Betroffene nicht offenkundig unfähig ist, den Vollmachtszweck zu erfassen, kann er auch während des Sachwalterschaftsverfahrens selbst wirksam eine Vollmacht für seine Vertretung erteilen.