vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Besuchsrecht - Mitwirkungspflicht des Obsorgeberechtigten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/781Zak 2011, 414 Heft 21 v. 29.11.2011

ABGB § 148 Abs 1

Grundsätzlich muss der besuchsberechtigte Elternteil das Kind von dessen Wohnort abholen und es dorthin zurückbringen. Im Interesse des Kindeswohls kann das Besuchsrecht aber ausnahmsweise in der Form eingeräumt werden, dass der obsorgeberechtigte Elternteil das Kind an einen bestimmten Ort zu bringen und von dort abzuholen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte