Stand: Nationalratsbeschluss 15. 11. 2011
Anders als die letzten Budgetbegleitgesetze, die einschneidende Neuerungen im Bereich des Zivilverfahrensrechts brachten, sieht das BudgetbegleitG 2012 lediglich kleinere Änderungen im Gerichtsgebührenrecht vor, die am 1. 1. 2012 in Kraft treten: