Durch das BudgetbegleitG 2011 (BGBl I 2010/111) wurde zwar die verhandlungsfreie Zeit mit 1. 5. 2011 abgeschafft, die damit verbundene Fristenhemmung blieb aber in § 222 ZPO - wenn auch eingeschränkt auf die "Notfristen im Berufungs- und Revisionsverfahren sowie im Rekurs- und Revisionsrekursverfahren" und mit einem etwas verkürzten Hemmungszeitraum im Sommer - aufrecht. Der Beitrag stellt die Fristenberechnung für Winter 2011/2012 dar und bietet eine Übersicht der erfassten und ausgenommenen Fristen.