ABGB §§ 297, 364 Abs 2, § 435
Die Aktivlegitimation des Superädifikatseigentümers für eine zum Schutz seines Bauwerks erhobene nachbarrechtliche Unterlassungsklage ist zu bejahen (hier: gegen Beeinträchtigungen des Bauwerks durch von einem Sportplatz herüberfliegende Bälle).