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Adoption eines in die "Babyklappe" gelegten Kindes - Zustimmung der bekannten Mutter erforderlich

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/727Zak 2011, 390 Heft 20 v. 15.11.2011

ABGB § 181 Abs 2

Die Bewilligung der Adoption eines im Weg der "Babyklappe" abgegebenen Kindes setzt die Zustimmung der Mutter voraus, wenn sich diese bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz gemeldet hat. Dies gilt auch dann, wenn die Meldung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Abgabe des Kindes erfolgte.

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