Der Artikel behandelt den verwaltungsrechtlichen Individualrechtsschutz, der nach Ansicht des Autors (insb bei Nachbarrechten) eine zu bevorzugende Alternative zur Rechtsverfolgung im Zivilprozess sein kann. Insb geht er kurz auf die Vorschreibung nachträglicher Auflagen für Betriebsanlagen im Gewerberecht, auf wasser- und baupolizeiliche Aufträge sowie auf die Privatbeteiligung im forstrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren ein.