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Landwirtschaftliches Wegerecht berechtigt zum Viehtrieb auf nicht herrschendes Grundstück

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/700Zak 2011, 374 Heft 19 v. 3.11.2011

ABGB §§ 473, 492

Die zugunsten des Grundstücks mit der Hofstelle ersessene Grunddienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Viehtriebs über einen Weg berechtigt auch dann zur Wegbenützung, wenn das Ziel oder der Ausgangspunkt auf einem Grundstück liegt, zugunsten dessen das Wegerecht nicht besteht.

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