vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Revisionsrekursfrist für Heimleiter nach Unzulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/698Zak 2011, 374 Heft 19 v. 3.11.2011

HeimAufG §§ 16, 17a

Für den Revisionsrekurs nach Unzulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung steht dem Leiter der Einrichtung - wie für den Rekurs - eine Frist von 7 Tagen zur Verfügung.

OGH 7. 9. 2011, 7 Ob 152/11w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte