JN § 1
ABGB §§ 861, 879 Abs 1
Die Rechtsbeziehungen zwischen zwei Bestattungsunternehmen in Bezug auf die Mitbenützung der im Eigentum des einen stehenden Leichenhalle des Gemeindefriedhofs durch den anderen sind privatrechtlicher Natur. Für das auf die sittenwidrige Ausnutzung der Monopolstellung gestützte Begehren, die Verrechnung eines unangemessenen Preises für die Hallenmitbenützung zu unterlassen und die Abholung der Särge von der Halle mit dem eigenen Totenwagen zu dulden, ist der Rechtsweg zulässig.