Zur Frage, ob beim Ankauf von MEL-Wertpapieren von einer Aliudlieferung auszugehen ist, weil es sich entgegen den Prospektangaben nicht um Aktien, sondern um Zertifikate handelte, liegt unterschiedliche Rsp vor (für Aliudlieferung HG Wien 48 Cg 107/10k; dagegen OLG Graz 2 R 28/11x). Der Beitrag des Autors basiert auf einem für die Anlegerseite erstellten Gutachten. Anders als Schauer (Zertifikate statt Aktien: Das Aliud als Ausweg? RdW 2011, 3; dazu Zak 2011/67, 40) geht er davon aus, dass nicht unspezifiziert die am Markt angebotene Wertpapierform, sondern tatsächlich Aktien Vertragsgegenstand wurden und die gelieferten Zertifikate dazu ein Aliud darstellen. Die Wertpapierkäufer könnten den Vertrag daher nicht nur wegen Irrtums anfechten, sondern auch gem §§ 918 ff ABGB wegen Schuldnerverzugs den Vertragsrücktritt erklären.