ZPO § 266
ABGB § 914
Auch für den Nachweis einer bestimmten Parteienabsicht gilt das Regelbeweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit. Überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus.
ZPO § 266
ABGB § 914
Auch für den Nachweis einer bestimmten Parteienabsicht gilt das Regelbeweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit. Überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus.