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Entschädigung des Sachwalters - Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/613Zak 2011, 332 Heft 17 v. 27.9.2011

AußStrG § 62 Abs 2 Z 1

ABGB § 276

Bei der Bemessung der Entschädigung des (früheren) Sachwalters handelt es sich um eine Entscheidung im Kostenpunkt, weshalb der Revisionsrekurs gegen die zweitinstanzliche Entscheidung gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig ist.

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