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Wiesinger, Anm zu JBl 2011, 508.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2011/599Zak 2011, 320 Heft 16 v. 13.9.2011

Zu 3 Ob 155/10f = Zak 2011/282, 155: Die Wirksamkeit des Zessionsvermerks für eine Sicherungszession in der EDV-Buchführung hängt nicht davon ab, dass der Eintrag unveränderbar ist oder Änderungen bzw die Löschung nachvollziehbar sind; erst eine tatsächlich durchgeführte Änderung könnte die Wirksamkeit des Publizitätsakts beseitigen, dies jedoch nur mit Wirkung ex nunc (siehe auch 3 Ob 113/11f = Zak 2011/586, 316).

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