JN § 19 Z 1, § 24
ZPO § 521a
Das erstinstanzliche Ablehnungsverfahren und das Rechtsmittelverfahren gegen die Zurück- bzw Abweisung des Ablehnungsantrags sind zweiseitig.
JN § 19 Z 1, § 24
ZPO § 521a
Das erstinstanzliche Ablehnungsverfahren und das Rechtsmittelverfahren gegen die Zurück- bzw Abweisung des Ablehnungsantrags sind zweiseitig.