MRG § 24 Abs 2
Wr BaumschutzG: § 2
Gem § 24 Abs 2 MRG auf die Mieter überwälzbare Betriebskosten sind im Fall einer Grünanlage lediglich die Aufwendungen zur laufenden Pflege, nicht jedoch für darüber hinausgehende Maßnahmen, wie zB die Entfernung eines abgestorbenen Baums samt der erforderlichen Ersatzpflanzung.