Mit der Zunahme des Einsatzes von gerichtlich bestellten Sachverständigen in Zivilsachen mehren sich auch die Verfahren betreffend ihre Entlohnung. Nachgegangen wird hier der Frage, ob bzw in welcher Form der Sachverständige Ersatz für jenen Aufwand beanspruchen kann, der ihm aus der notwendigen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung im Gebührenbestimmungsverfahren entsteht.