Die neue Zahlungsverzugs-RL 2011/7/EU , welche die bisher geltende RL 2000/35/EG ersetzt, ist bis 16. 3. 2013 umzusetzen (siehe Zak 2011/120, 62). Der Beitrag weist auf die weitgehenden Übereinstimmungen mit der alten RL hin und geht kurz auf die Neuerungen ein. Umsetzungsbedarf im österreichischen Recht sieht der Autor insb hinsichtlich der Einführung einer pauschalen Mindestentschädigung in Höhe von 40 € für interne Beitreibungskosten sowie der Erhöhung des Verzugszinssatzes zwischen Unternehmern nach § 352 UGB, der - wenn die Anknüpfung an den Basiszinssatz beibehalten wird - neun (statt bisher acht) Prozentpunkte über diesem Zinssatz liegen müsste.