vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der Vertretungsmacht des Vereinsobmanns

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/551Zak 2011, 296 Heft 15 v. 30.8.2011

ABGB § 1029

VerG § 6 Abs 3

Wer eine Vereinbarung mit weittragender Bedeutung mit einem Verein abschließen will, dem obliegt es, sich durch Einsicht in die Vereinsstatuten über Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht des für den Verein handelnden Organs sowie darüber zu informieren, ob die Handlungen des Organs im Rahmen seines statutenmäßigen Wirkungskreises erfolgen und durch eine allfällig erforderliche Beschlussfassung des Vorstandes gedeckt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte