ABGB § 364 Abs 3
Der nachbarrechtliche Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB gegen den Schattenwurf von Pflanzen setzt voraus, dass der Lichtentzug sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist.
OGH 21. 6. 2011, 4 Ob 77/11v
ABGB § 364 Abs 3
Der nachbarrechtliche Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB gegen den Schattenwurf von Pflanzen setzt voraus, dass der Lichtentzug sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist.
OGH 21. 6. 2011, 4 Ob 77/11v