Seit Juli 2010 gibt es den Kinderbeistand in Österreich auch "gesetzlich": Nach § 104a AußStrG ist er in Verfahren über die Obsorge oder über das Recht auf persönlichen Verkehr "Minderjährigen … zu bestellen, wenn es im Hinblick auf die Intensität der Auseinandersetzung zwischen den übrigen Personen zur Unterstützung des Minderjährigen geboten ist …". Das in 32 Kapitel gegliederte, interdisziplinär ausgerichtete Buch ist das gelungene Ergebnis des Bemühens von 20 namhaften Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Fachbereichen - sie wollen sowohl Kinderbeiständen als auch den übrigen an einem Verfahren beteiligten Personen Hilfestellung bieten. Einige Blickwinkel daraus: