ABGB § 1304
Die Auffassung, dass aus dem ohne zwingenden Grund erfolgten Aufstehen des Fahrgastes von seinem Sitzplatz während der Fahrt in einem Linienbus noch kein Mitverschulden an seinen durch ein plötzliches Bremsmanöver verursachten Verletzungen abgeleitet werden kann, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).