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Änderung des Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme von Allgemeinteilen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/478Zak 2011, 256 Heft 13 v. 26.7.2011

WEG § 16 Abs 2 Z 2

Die Steigerung des Wohn- und/oder Verkehrswerts des eigenen Objekts begründet noch kein wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG an einer Änderung des Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme von Allgemeinteilen (hier: Verglasung des Balkons).

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