ABGB §§ 484, 492
Die Rechtsansicht, dass die für Privatfahrten sowie land- und forstwirtschaftliche Zwecke ersessene Wegeservitut durch gewerbliche Fahrten in Zusammenhang mit dem auf der herrschenden Liegenschaft betriebenen Taxiunternehmen unzulässig erweitert wird, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).