ZPO § 235 Abs 5, §§ 514, 528
Die Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei von der bezeichneten auf die vom Kläger nach der Klageerzählung eindeutig gemeinte Person ist nach stRsp trotz des damit verbundenen Personenwechsels zulässig.
ZPO § 235 Abs 5, §§ 514, 528
Die Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei von der bezeichneten auf die vom Kläger nach der Klageerzählung eindeutig gemeinte Person ist nach stRsp trotz des damit verbundenen Personenwechsels zulässig.