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Gewährleistungspflicht des Verkäufers umfasst den Ersatz der Aus- und Einbaukosten

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/437Zak 2011, 235 Heft 12 v. 5.7.2011

Verbrauchsgüterkauf-RL: Art 3 Abs 3

ABGB § 932

Im Fall eines mangelhaften Verbrauchsguts, das vom Verbraucher vor Auftreten des Mangels seiner Art und seinem Verwendungszweck gemäß eingebaut worden ist (hier: Bodenfliesen bzw Einbauspülmaschine), hat der Verkäufer im Rahmen seiner gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur unentgeltlichen Ersatzlieferung nach Art 3 Abs 3 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG auch den Ausbau und den Einbau des Ersatzguts zu übernehmen oder dem Verbraucher die anfallenden Kosten zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufvertrag den Einbau umfasste.

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