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Veräußerungs- und Belastungsverbot - Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses im Grundbuchverfahren

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/435Zak 2011, 234 Heft 12 v. 5.7.2011

ABGB § 364c

GBG § 26

Das eine Voraussetzung für die Eintragung des Veräußerungs- und Belastungsverbots im Grundbuch darstellende Angehörigenverhältnis ist mit einer Urkunde - idR der Standesurkunde - zu bescheinigen, wobei die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genügt. Nicht ausreichend ist die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses in der die Verbotseinräumung betreffenden Urkunde.

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