AußStrG §§ 45, 62
ABGB § 172 Abs 1, § 176
Die Rechtsmittel (hier: Revisionsrekurse) des Kindes und eines Elternteils gegen die Obsorgeentscheidung sind mangels Beschwer zurückzuweisen, wenn das Kind im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht bereits volljährig ist.