Zu 6 Ob 38/11y = Zak 2011/241, 135: Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zu § 15a Abs 2 MRG ist - auch außerhalb des (Voll-)Anwendungsbereichs des MRG - davon auszugehen, dass die Zinsminderung aufgrund eines Mangels der Mietwohnung die vorangehende Anzeige des Mangels an den Vermieter voraussetzt.