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Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs - Beratung, Unterschriften, Sondervotum

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/412Zak 2011, 220 Heft 11 v. 7.6.2011

NYÜ: Art IV, V

Gem Art IV des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961/200; NYÜ) ist der Schiedsspruch dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung beizulegen. Ein Sondervotum eines Schiedsrichters bildet keinen Bestandteil des vorzulegenden Schiedsspruchs.

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