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Zuständigkeit des Gerichts für die Verwalterbestellung zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/406Zak 2011, 218 Heft 11 v. 7.6.2011

MRG § 6 Abs 2, § 39

Unabhängig davon, ob der rechtskräftige Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten vom Gericht oder von der Schlichtungsstelle stammt, ist der Antrag, gem § 6 Abs 2 MRG zur Durchsetzung der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten einen Verwalter zu bestellen, bei Gericht einzubringen.

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