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Unterbringung - Prüfung eines Verstoßes gegen die ärztliche Verschwiegenheitspflicht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/401Zak 2011, 215 Heft 11 v. 7.6.2011

UbG § 34a

ÄrzteG § 54

Aus der am 1. 7. 2010 (Ub-HeimAuf-Nov 2010) in Kraft getretenen Regelung des § 34a UbG ist eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Überprüfung von Rechtseingriffen während der Unterbringung abzuleiten, die auch bei Eingriffen in Rechte besteht, die nicht im UbG geregelt sind (hier: ärztliche Verschwiegenheit). Der materielle Prüfungsmaßstab richtet sich in einem solchen Fall nicht nach § 34a UbG, sondern nach der besonderen Norm.

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