AußStrG § 107 Abs 2
ABGB § 176
Eine vorläufige Obsorgeregelung nach § 107 Abs 2 AußStrG setzt eine akute Gefährdung des Kindeswohls voraus.
AußStrG § 107 Abs 2
ABGB § 176
Eine vorläufige Obsorgeregelung nach § 107 Abs 2 AußStrG setzt eine akute Gefährdung des Kindeswohls voraus.