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Bestätigung der Vollstreckbarkeit erst nach Ablauf der Leistungsfrist

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/312Zak 2010, 179 Heft 9 v. 26.5.2010

ZPO § 409

EO § 7 Abs 3

Die Vollstreckbarkeit ist erst nach Ablauf der im Exekutionstitel (hier: Urteil des OGH) vorgesehenen Leistungsfrist zu bestätigen.

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