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Zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Dienstleistungserbringung eines Handelsvertreters in mehreren Mitgliedstaaten

ThemaDr. Leonhard ReisZak 2010/289Zak 2010, 169 Heft 9 v. 26.5.2010

In seinem Urteil in der Rs C-19/09 , Wood Floor Solutions/Silva Trade = Zak 2010/159, 99 hat der EuGH zur Auslegung des Art 5 Abs 1 lit b EuGVVO und der Frage des Gerichtsstands des Erfüllungsorts bei Dienstleistungserbringung eines Handelsvertreters in mehreren Mitgliedstaaten Stellung genommen. Der vorliegende Beitrag stellt die E vor und zeigt einige Konsequenzen auf.

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