vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung gegenüber Makler für entgangene Provisionen nach Stornierung des Versicherungsvertrags

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/269Zak 2010, 158 Heft 8 v. 11.5.2010

ABGB § 1295 Abs 1

MaklerG § 30

Aus dem Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsmakler ist keine Treuepflicht des Versicherungsnehmers ableitbar, von der Kündigung bzw Stornierung des Versicherungsvertrags Abstand zu nehmen, um dem Makler seine Provisionsansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen zu erhalten. Bei vorzeitiger Stornierung des Versicherungsvertrags besteht daher keine schadenersatzrechtliche Haftung des Kunden gegenüber dem Makler für entgangene Provisionen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte