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Eintrittsrecht - dringendes Wohnbedürfnis, obwohl der Ehegatte über eine Wohnung verfügt

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/266Zak 2010, 157 Heft 8 v. 11.5.2010

MRG § 14 Abs 3, § 30 Abs 2 Z 5

Der Umstand, dass die eintrittsberechtigte Person verheiratet ist und ihr Ehegatte über eine eigene Wohnung verfügt, schließt das dringende Wohnbedürfnis an der Mietwohnung nicht aus, wenn zumindest einer der beiden Ehegatten ein gemeinschaftliches Zusammenleben ablehnt.

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