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Architektenwerkvertrag - Pauschalhonorarvereinbarung, Baukostenlimit

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/264Zak 2010, 157 Heft 8 v. 11.5.2010

ABGB §§ 914, 922, 1151, 1152, 1167

Eine im Architektenwerkvertrag vorgesehene Kostenobergrenze bzw ein Kostenrahmen für die Baukosten stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, weshalb der Architekt im Fall der Überschreitung gewährleistungsrechtlich haftet.

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