Nach Auffassung des OLG Wien (9 Ra 129/09w) kann auch gegen AGB-Klauseln in Arbeitsverträgen eine Verbandsklage gem §§ 28 und 29 KSchG erhoben werden. Für Verbandsklagen im Bereich des Arbeitsrechts seien nicht die Handelsgerichte, sondern analog § 50 Abs 1 ASGG und § 51 Abs 2 Z 10 JN die Arbeits- und Sozialgerichte zuständig. In beiden Punkten folgte das OLG Wien damit der Argumentation von G. Kodek (Die Verbandsklage nach § 29 KSchG im Arbeitsrecht, DRdA 2007, 356).