Die Autorin gibt einen Überblick über die gesetzliche Gestaltung der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare (siehe auch Rosenmayr, Die eingetragene Partnerschaft, Zak 2010/135, 83). Sie hält einerseits einige vom Eherecht übernommene Regelungen (zB Schlüsselgewalt, Mitwirkung im Erwerb des anderen und Verschuldensprinzip bei der Auflösung) für unzeitgemäß und andererseits einige Abweichungen - wie zB den Umstand, dass die Partner nicht zur Treue, sondern zu einer "Vertrauensbeziehung" verpflichtet sind (dazu auch Zak 2010/162, 100) - für unsachlich.