ABGB § 1325
3.000 € Schmerzengeld: Todesangst (Angst vor weiteren lebensbedrohlichen Komplikationen) für die Dauer von 6 Tagen nach verfrühter Entlassung aus der stationären Behandlung in einem Krankenhaus.
OGH 14. 1. 2010, 6 Ob 248/09b
ABGB § 1325
3.000 € Schmerzengeld: Todesangst (Angst vor weiteren lebensbedrohlichen Komplikationen) für die Dauer von 6 Tagen nach verfrühter Entlassung aus der stationären Behandlung in einem Krankenhaus.
OGH 14. 1. 2010, 6 Ob 248/09b