ABGB § 268
Der Abschluss eines bäuerlichen Übergabevertrags ist keine höchstpersönliche Angelegenheit, deren selbstständige Besorgung dem Sachwalter nicht übertragen werden könnte.
OGH 25. 11. 2009, 3 Ob 232/09b
ABGB § 268
Der Abschluss eines bäuerlichen Übergabevertrags ist keine höchstpersönliche Angelegenheit, deren selbstständige Besorgung dem Sachwalter nicht übertragen werden könnte.
OGH 25. 11. 2009, 3 Ob 232/09b