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Vorläufige Regelung des Besuchsrechts - Anwendung der Verfahrensgarantien des Art 6 MRK?

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/181Zak 2010, 112 Heft 6 v. 7.4.2010

AußStrG § 107 Abs 2

MRK: Art 6

Die Verfahrensgarantien des Art 6 MRK gelten für die vorläufige Regelung des Besuchsrechts jedenfalls dann nicht, wenn aufgrund des Verdachts des Kindesmissbrauchs durch den besuchsberechtigten Elternteil eine rasche Entscheidung geboten ist.

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