AußStrG § 107 Abs 2
MRK: Art 6
Die Verfahrensgarantien des Art 6 MRK gelten für die vorläufige Regelung des Besuchsrechts jedenfalls dann nicht, wenn aufgrund des Verdachts des Kindesmissbrauchs durch den besuchsberechtigten Elternteil eine rasche Entscheidung geboten ist.