Seit 2008 werden die Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst (§ 5 RichtWG idF WRN 2009; siehe Zak 2009/125, 91). In BGBl II 2010/93 wurden vor Kurzem die seit 1. 4. 2010 mietrechtlich wirksamen Richtwerte kundgemacht (siehe letzte Spalte der Tabelle). Die Erhöhung beträgt ca 3,7 %.