Die Autorin behandelt zunächst die Frage, ob und welche Mietzinsbeschränkungen für Dachbodenausbauten gelten. Anschließend stellt sie anhand der bisher ergangenen Judikatur die Voraussetzungen dar, unter denen bestehende Mieter den Dachbodenausbau gem § 8 Abs 2 oder § 18c Abs 2 MRG bzw im Weg der Teilkündigung gem § 31 MRG dulden müssen, obwohl er in Mieterrechte an Dachbodenflächen eingreift.